Ergänzungsausbildung nach § 12 MPHG
Schulform
Berufsfachschule für Physiotherapie, staatlich anerkannte Ersatzschule
Ausbildung
Die Ausbildung findet während eines 18-monatigen ganztägigen Lehrgangs statt. Es besteht Unterrichtspflicht. Der Lehrgang beginnt mit einer dreimonatigen Probezeit, deren Bestehen Voraussetzung für die Teilnahme an der weiteren Ausbildung ist.
Das Praktikum ist in den Unterricht integriert und findet in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen im Umkreis von bis zu 70 km statt.
Abschluss der verkürzten Physiotherapieausbildung
staatliche Prüfung
Berufsabschluss
staatlich anerkannte/r Physiotherapeut/in
Die Abschlüsse an der Berufsfachschule für Physiotherapie sind in Verbindung mit der Erlaubnis zur Berufsbezeichnung Physiotherapeut/in im Deutschen oder Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 4 zugeordnet.
"Niveau 4 beschreibt Kompetenzen, die zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld benötigt werden."
Fachkompetenz:
Wissen
Über vertieftes allgemeines Wissen oder über fachtheoretisches Wissen in einem Lernbereich oder beruflichen Tätigkeiten verfügen.
Fertigkeiten
Über ein breites Spektrum kognitiver und praktischer Fertigkeiten verfügen, die selbständige Aufgabenbearbeitung und Problemlösung, sowie die Beurteilung von Arbeitsergebnissen und -prozessen unter Einbeziehung von Handlungsalternativen und Wechselwirkungen mit benachbarten Bereichen ermöglichen. Transferleistungen erbringen.
Personale Kompetenz:
Sozialkompetenz
Die Arbeit in einer Gruppe und deren Lern- oder Arbeitsumgebung mitgestalten und kontinuierlich Unterstützung anbieten. Abläufe und Ergebnisse begründen. Sachverhalte umfassend kommunizieren.
Selbständigkeit
"Sich Lern- und Arbeitsziele setzen, sie reflektieren, realisieren und verantworten."
(DQR Matrix, Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen vom 22.03.2011)
Voraussetzung / Schul- und Berufsausbildung
Ein Zeugnis über die staatliche Prüfung als Masseur/in und med. Bademeister/in gem. § 4 Abs. 2 MPhG oder eine Bescheinigung der Berufsfachschule für Massage über den gerade stattfindenden Schulbesuch.
Bewerber, die die Bedingungen des § 4 Abs. 2 MPhG nicht erfüllen (weil sie z. B. Ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben) müssen eine Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Masseur/in u. med. Bademeister/in" vorlegen.
Heilmasseure/innen und med. Masseure/innen aus Österreich haben die Möglichkeit die Aufschulung zum/zur deutsche/n "Masseur/in und med. Bademeister/in" über die Dr. Vodder Akademie in Walchsee zu absolvieren.
Diese Aufschulung wird in Kooperation mit uns angeboten.
Weitere Info's erhalten Sie unter: www.vodderakademie.com
oder direkt bei uns unter +49 8247 9676-0 bzw. per E-Mail info@kneippschule.de.
Bewerber/innen müssen zum Aufnahmegespräch eine aktuelle Notenliste vorlegen und damit einen Notendurchschnitt ( 1. u. 2. Schuljahr ) von 2,5 in den Fächern Anatomie, Bewegungstherapie und Befunderhebung nachweisen. Insgesamt soll keine Note schlechter als 3 sein.
Ausländische Schulabschlüsse müssen bei der Zeugnisanerkennungsstelle von Bayern (Gunzenhausen) auf Gleichwertigkeit geprüft und bestätigt werden.
Alle Informationen dazu erhalten Sie auf: https://www.km.bayern.de/schueler/abschluesse/zeugnisanerkennung.html
Weitere Voraussetzungen
- gesundheitliche Eignung
- erweitertes amtliches Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 BZRG (Belegart OE)
Aufnahmeverfahren/Aufnahmegespräch
Ein persönliches Gespräch und die Jahresfortgangsnoten in der Massageausbildung entscheiden über die Aufnahme.
Die Bewerber/innen erhalten schriftlich nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens das Ergebnis bzw. den Zulassungsbescheid (Zu-/Absage oder Wartelistenplatz, Dauer ca. 2 - 3 Wochen nach dem Gespräch).
Lehrgangsgebühren
Die Ausbildung ist schulgeldpflichtig, derzeit monatlich € 350,00.
Das monatlich zu entrichtende Schulgeld wird durch den "Gesundheitsbonus für die Berufsfachschulen" vom Freistaat Bayern teilweise getragen.
Damit entsteht für die Ausbildung die sog. "Schulgeldfreiheit".
Verwaltungs- und sonstige Gebühren sind nicht im sog. "Gesundheitsbonus" enthalten.
Die Verwaltungsgebühren (für Bearbeitung, Skripten, Prüfungen) pro Jahr sind auf 12 Monate verteilt.
Sie betragen monatlich € 70,00.
Des Weiteren sind Lehrmittel, wie Wahlbücher etc. zu entrichten.
Ausbildungsförderung
Bafög - fähige. Schüler, die keine öffentliche Förderung (AfA, BFA, LVA, BG, BFD etc.) in Anspruch nehmen können, erhalten einen staatlichen Schulgeldzuschuss.
Ausführliche Auskünfte erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
https://www.bafög.de/
https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/antrag-stellen/antrag-stellen_node.html
Weitere Informationen finden Sie unter:
- www.bildungskredit.de, Infoline 0228 993584492
- Studentenkredite im Vergleich
- www.check24.de/kredit
- www.begabtenfoerderung.de, Infoline 0228 62931-0
sowie beim Berufsförderungsdienst der BUNDESWEHR.
Nähere Auskünfte können wir Ihnen leider nicht erteilen. Bitte setzen Sie sich mit der jeweiligen Institution in Verbindung.
NEUE Fördermöglichkeit:
- Die Praxis EMUVA Therapiehaus in Ettringen und Kaufbeuren (www.emuva.de) unterstützen euch gerne finanziell bei eurer Ausbildung, egal ob es die Massage oder Physiotherapieausbildung an unserer Schule ist.
- Mehr Info's erhältst du unter: EMUVA Therapiehaus, Germanenstraße 6, 86833 Ettringen, Tel. 08249/962514 oder unter claudia@emuva.de
Nächstmöglicher Kurstermin:
1. Oktober 2025
Bewerbungs-Unterlagen zum Download:
Adresse
Sebastian-Kneipp-Schule
Brucknerstraße 1
86825 Bad Wörishofen
Bitte senden Sie uns die Bewerbungsunterlagen per Post zu.