Ausbildung zum Masseur und med. Bademeister
Masseure arbeiten am Patienten eigenverantwortlich und in der Regel auf Verordnung des Arztes. Sie setzen dabei Behandlungsmethoden der physikalischen Therapie bzw. verschiedene Massageformen, Elektrotherapie, sowie Hydro-, Balneo- und Thermotherapie, ein. Um eine sichere und fundierte Therapie anzuwenden, ist es erforderlich, dass vorher ein Befund erhoben wird. In bestimmtem Rahmen werden sie auch bewegungstherapeutisch tätig.
Mit ihren vielfältigen Therapiemöglichkeiten sind Masseure und med. Bademeister in der Prävention, der kurativen Medizin, der Rehabilitation und im Kurwesen tätig. Ein inzwischen stark expandierender Arbeitsmarkt sind auch Wellness-, Freizeit- und Sporteinrichtungen. Sie arbeiten als Angestellte, freie Mitarbeiter oder in einer eigener Praxis.
Schulform
Berufsfachschule für Massage, staatlich anerkannte Ersatzschule
Ausbildung
Die Ausbildung findet während eines 2-jährigen, ganztägigen Lehrgangs statt, an den sich ein halbjähriges Anerkennungspraktikum anschließt. Es besteht Unterrichtspflicht. Der Lehrgang beginnt mit einer halbjährigen Probezeit, deren Bestehen Voraussetzung für die Teilnahme an der weiteren Ausbildung ist.
Das Praktikum ist in den Unterricht integriert und findet in Krankenhäusern u. ä. Einrichtungen im Umkreis bis zu 60 km statt.
Abschluss der Massageausbildung
staatliche Prüfung
Berufsabschluss
staatlich anerkannte/r Masseur/in und med. Bademeister/in
Um die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zu erhalten, ist ein halbjähriges Anerkennungspraktikum erforderlich.
Die Abschlüsse an der Berufsfachschule für Massage sind in Verbindung mit der Erlaubnis zur Berufsbezeichnung Masseur/in und med. Bademeister/in im Deutschen oder Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 4 zugeordnet.
"Niveau 4 beschreibt Kompetenzen, die zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld benötigt werden."
Fachkompetenz:
Wissen
Über vertieftes allgemeines Wissen oder über fachtheoretisches Wissen in einem Lernbereich oder beruflichen Tätigkeiten verfügen.
Fertigkeiten
Über ein breites Spektrum kognitiver und praktischer Fertigkeiten verfügen, die selbständige Aufgabenbearbeitung und Problemlösung, sowie die Beurteilung von Arbeitsergebnissen und -prozessen unter Einbeziehung von Handlungsalternativen und Wechselwirkungen mit benachbarten Bereichen ermöglichen. Transferleistungen erbringen.
Personale Kompetenz:
Sozialkompetenz
Die Arbeit in einer Gruppe und deren Lern- oder Arbeitsumgebung mitgestalten und kontinuierlich Unterstützung anbieten. Abläufe und Ergebnisse begründen. Sachverhalte umfassend kommunizieren.
Selbständigkeit
"Sich Lern- und Arbeitsziele setzen, sie reflektieren, realisieren und verantworten."
(DQR Matrix, Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen vom 22.03.2011)
Voraussetzung / Schulausbildung
Hauptschulabschluss, eine gleichwertige Ausbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung von mind. 1-jähriger Dauer
Ausländische Schulabschlüsse müssen bei der Zeugnisanerkennungsstelle von Bayern (Gunzenhausen) auf Gleichwertigkeit geprüft und bestätigt werden.
Alle Informationen dazu erhalten Sie auf:
https://www.km.bayern.de/schueler/abschluesse/zeugnisanerkennung.html
Weitere Voraussetzungen
- gesundheitliche Eignung
- erweitertes amtliches Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 BZRG (Belegart OE)
siehe Formular (Bewerbungsunterlagen zum Download)
Empfehlung
Zur besseren Information über das von Ihnen gewählte Berufsbild, empfehlen wir Ihnen dringend die Durchführung eines betrieblichen Praktikums (Physiotherapie oder Massage).
Aufnahmeverfahren/Auswahltest
Bei Anmeldung erfolgt die Einladung zum nächstmöglichen Aufnahmetest, dieser beinhaltet einen schriftlichen Test, praktischen Test , sowie ein persönliches Gespräch.
Die Bewerber erhalten schriftlich nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens das Ergebnis bzw. den Zulassungsbescheid (Zu-/Absage oder Wartelistenplatz, Dauer ca. 2 - 3 Wochen nach dem Test).
Lehrgangsgebühren
Die Ausbildung ist schulgeldpflichtig, derzeit monatlich € 350,00.
Das monatlich zu entrichtende Schulgeld wird durch den "Gesundheitsbonus für die Berufsfachschulen" vom Freistaat Bayern teilweise getragen.
Damit entsteht für die Ausbildung die sog. "Schulgeldfreiheit".
Verwaltungs- und sonstige Gebühren sind nicht im sog. "Gesundheitsbonus" enthalten.
Die Verwaltungsgebühren (für Bearbeitung, Skripten, Prüfungen) pro Jahr sind auf 12 Monate verteilt.
Sie betragen monatlich € 70,00.
Des Weiteren sind Lehrmittel, wie Wahlbücher etc. zu entrichten.
Ausbildungsförderung
Bafög - unterstützte Schüler, die keine öffentliche Förderung (AfA, BFA, LVA, BG, BFD etc.) in Anspruch nehmen können, erhalten einen staatlichen Schulgeldzuschuss.
Ausführliche Auskünfte erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
https://www.bafög.de/
https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/antrag-stellen/antrag-stellen_node.html
Weitere Informationen finden Sie unter:
- www.bildungskredit.de, Infoline 0228 993584492
- Studentenkredite im Vergleich
- www.check24.de/kredit
- www.begabtenfoerderung.de, Infoline 0228 62931-0
sowie beim Berufsförderungsdienst der BUNDESWEHR.
Nähere Auskünfte können wir Ihnen leider nicht erteilen. Bitte setzen Sie sich mit der jeweiligen Institution in Verbindung.
NEUE Fördermöglichkeit:
- Die Praxis EMUVA Therapiehaus in Ettringen und Kaufbeuren (www.emuva.de) unterstützen euch gerne finanziell bei eurer Ausbildung, egal ob es die Massage oder Physiotherapieausbildung an unserer Schule ist.
- Mehr Info's erhältst du unter: EMUVA Therapiehaus, Germanenstraße 6, 86833 Ettringen, Tel. 08249/962514 oder unter claudia@emuva.de
Besonderheiten
Mittlerer Bildungsabschluss: Im Abschlusszeugnis der Massageschule wird auf Antrag der mittlere Schulabschluss bescheinigt, wenn dieses Zeugnis mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 abgeschlossen wurde und der Nachweis ausreichender (Note 4) Englischkenntnisse auf dem Leistungsstand eines mindestens 5-jährigen Englischunterrichts erbracht wird. Voraussetzung für die Anerkennung ist die abgeschlossene Berufsausbildung.
Verkürzte Ausbildung zum/zur Physiotherapeuten/in: Nach abgeschlossener Massageausbildung und einem Notendurchschnitt von 2,5 in bestimmten Fächern sowie der Erfüllung weiterer Voraussetzungen, besteht die Möglichkeit, eine Weiterqualifikation zum/zur Physiotherapeuten/in in 18 Monaten zu absolvieren. (siehe Physiotherapeut)
Nächstmöglicher Kurstermin:
1. Oktober 2024