Ergänzungsausbildung nach § 12 MPHG
Nach erfolgreichem Abschluss der 2-jährigen Massageschule oder nach Abschluss der kompletten Ausbildung zum Masseur und med. Bademeister, besteht die Möglichkeit der verkürzten Ausbildung zum/zur Physiotherapeuten/in
Lehrgangsdauer:
18 Monate
Ausbildung:
Vollzeit mit integriertem Praktikum (s.o.)
Abschluß:
staatl. Prüfung
Berufsbezeichnung nach Abschluss
Physiotherapeut/in; wenn beide Ausbildungen komplett abgeschlossen sind, können beide Berufsbezeichnungen geführt werden.
Voraussetzung:
erfolgreicher Abschluß einer Massageschule mit Note 2 im Zeugnis der 2. Jahrgangstufe in den Fächern Klassische Massage (Theorie und Praxis), Anatomie, Krankheitslehre, Befunderhebung und Bewegungstherapie. Aufnahmegespräch, Gesundheitszeugnis und pol. Führungszeugnis
Aufnahmeverfahren:
Ein persönliches Gespräch, die Jahresfortgangsnoten in der Masseurausbildung und ein abschließendes Losverfahren entscheiden über die Aufnahme.
Kursgebühren:
auf Anfrage
Nächst möglicher Kurstermin:
Oktober 2012
Ausbildungsförderung:
BA und Bafög fähig. Schüler (bzw. Meister-Bafög, siehe Link), die keine öffentliche Förderung (AfA, BFA, LVA, BG, BFD etc.) in Anspruch nehmen können, erhalten einen staatlichen Schulgeldzuschuss.
Bei verschiedenen Anbietern können jetzt auch Ausbildungsdarlehen beantragt werden. Z.B.: http://www.bildungskredit.de/; Infoline 0800 2236341 oder 0228 993584492
www.kredite-im-vergleich-online.de/studentenkredit.html;
www.Kredit.de/Darlehen-Vergleich;
http://www.begabtenfoerderung.de/; Infoline 0228 629313
nähere Auskünfte können wir Ihnen leider nicht erteilen, bitte setzen Sie sich mit der jeweiligen Institution in Verbindung.
Online-Anmeldung:
Online Anmeldung zum Aufnahmeverfahren nach § 12 MPHG "Physiotherapeut/in"
Anmeldungsformular + Merkblätter zum Download:
Ärztliches Attest im PDF-Format
Hepatitis-B Schutzimpfnachweis im PDF-Format
Software zum Anzeigen des Anmeldeformulars:
(kostenlos)




