Tipp Finanzierung Ihrer Fort- oder Weiterbildung
Bildungsprämie geht in die 2. Phase, Verlängerung um 2 Jahre (somit bis 2013)
Staatliche Förderung für Ihr Bildungsvorhaben!
im Landkreis Unterallgäu ist die offizielle Beratungsstelle für die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung eingeführte Bildungsprämie die VHS Unterallgäu e. V. Sonst erkundigen Sie sich bzgl. Ihrer zuständigen Volkshochschule.
Weiterbildungswillige Erwerbstätige können nach entsprechender Beratung und Prüfung der persönlichen Voraussetzungen pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten, der die Mitfinanzierung durch öffentliche Mittel in Höhe von 50% der Kurs- oder Prüfungsgebühren, insgesamt bis zu 500,00 € bewilligt. Derzeit gilt eine Höchstgrenze des zu versteuernden Jahreseinkommens von 25.600 € (bzw. 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten). Nähere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info
Unabhängig von diesen Grenzen ist auch die Ausstellung eines Spargutscheins möglich, der die Entnahme aus ihrem Ansparguthaben nach Vermögensbildungsgesetz (insofern vorhanden) auch vor Ablauf der ansonsten geltenden Sperrfrist ermöglicht.
Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung in der Weiterbildungsberatung wurden die Volkshochschulen im Landkreis Unterallgäu e.V. als eine von 600 Beratungsstellen in Deutschland für diese Aufgabe zugelassen.



